allgemeine geschäftsbedingungen (agb)
sak onergy ag
1. präambel
Die SAK onergy AG (nachfolgend: «onergy AG») erbringt Dienstleistungen im Bereich Wärme- und Haustechnik und vertreibt sowie installiert entsprechende Produkte wie Heizungen, Wärmepumpen, Ladestationen, Batteriespeicher, Photovoltaikanlagen und Boiler (die "Produkte") für Endkunden (folgend: der «Kunde»)
2. geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der onergy AG und deren Vertragspartnern und regeln deren Abschluss, Inhalt sowie die Abwicklung der Projekte. Die AGB sind gültig, sobald der Kunde eine Offerte von der onergy AG akzeptiert oder die AGB der onergy AG integrierender oder ergänzender Bestandteil eines rechtsgültigen Vertrages wurden. Ebenfalls akzeptiert der potentielle Vertragspartner der onergy AG die AGB mit dem Einreichen eines Antrags.
Abweichende Bedingungen sind im Einzelfall schriftlich zu vereinbaren. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten für die Rechtsbeziehungen mit der onergy AG nicht. Die onergy AG schliesst demnach die Übernahme allfälliger AGB des Kunden – sofern im Einzelfall nicht schriftlich anders geregelt – aus.
3. offerte
Anträge/Offerten der onergy AG müssen als solche gekennzeichnet sein. Angebote der onergy AG verstehen sich freibleibend und unverbindlich ohne entgegenlautenden Wortlaut oder der Kennzeichnung als Antrag/Offerte.
Vor Annahme durch den Kunden kann die onergy AG eine Offerte ohne Weiteres widerrufen. Sofern nichts anderes vereinbart, behalten Offerten der onergy AG ihre Gültigkeit während 30 Tagen ab Versanddatum.
Nachgewiesene Preissteigerungen durch die Lieferanten der onergy AG bleiben in jedem Fall ausdrücklich vorbehalten und werden an den Kunden übertragen.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen durch den Kunden sind gesondert zu vereinbaren und zu offerieren.
4. vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nur schriftlich zustande. Mündliche Vereinbarungen während der Abwicklung werden durch eine schriftliche Bestätigung (Brief, E-Mail etc.) festgehalten. Im Falle von Widersprüchen gelten die folgenden Dokumente in absteigender Rangfolge:
- Das unterzeichnete Vertragsdokument zwischen Kunden und der onergy AG bzw. die Offerte mit entsprechender Auftragserteilung / Bestellung.
- Die genehmigten oder durch die onergy AG übermittelten Pläne und technischen Spezifikationen.
- Die vorliegenden AGB
- Relevante gesetzliche Bestimmungen und Normen
5. leistungen
Die vertraglichen Leistungen werden in der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung explizit, insbesondere im Leistungsverzeichnis abschliessend festgelegt. Leistungen, die zur Auftragserfüllung über das Leistungsverzeichnis hinausgehen sind separat über Nachträge zu vergüten. Vom Kunden beauftragte Mehrleistungen werden schriftlich bestätigt und gelten als genehmigt, sofern nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen widersprochen wird.
Die onergy AG erbringt alle werkvertraglichen Leistungen gegenüber dem Kunden nach der Norm SIA-118/380 "Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik".
6. beschränkungen der leistungen
Die onergy AG erbringt ihre offerierten Leistungen gemäss abschliessendem Leistungsverzeichnis. Andere Umstände, Zusatzaufwände und Besonderheiten wie beispielsweise schwieriger Baugrund, Geologische Risiken, statische Themen, schlechte Bausubstanz, unzureichende Pläne und Dokumentationen, falsche oder unvollständige Angaben des Bauherrn, Altlasten, Schadstoffe, verdecke Schwierigkeiten und Leitungen, erschwerte Demontage und Ausbringungen (z.B. des alten Wärmeerzeugers), Behinderungen der Zufahrten, Baustellenerschliessungen, Baustellenflächen, fehlende Wegerechte und alle sonstigen Umstände die Lieferungen und Leistungen erschweren oder verteuern liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
7. beizug dritter
Die onergy AG ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Die onergy AG haftet nicht für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten. Allfällige Schadensersatzansprüche sind direkt beim Dritten geltend zu machen.
Falls der Vertragspartner Dritte zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden hinzuzieht, hat er der onergy AG dies mitzuteilen. Die onergy AG kann die Mitwirkung eines Dritten bei der Erfüllung eines Vertragsgegenstandes untersagen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen.
Ebenfalls hat der Kunde dem Dritten die hier vorliegenden AGB ebenfalls zur Kenntnis zugeben.
8. vergütung
Die Vergütung erfolgt nach Aufwand ggf. mit Leistungsverzeichnis oder als Pauschalpreis bzw. Festpreis und wird im Vertrag bzw. in der Offerte festgelegt. Zusatzleistungen, Überzeit und Sonntagsarbeit werden nach den vertraglich vereinbarten Ansätzen oder branchenüblich abgerechnet.
Von Pauschalpreisen kann abgewichen werden, sofern ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände vorliegen, die die Fertigstellung hindern oder übermässig erschweren oder verteuern (z.B. nötiger Produktwechsel, Erhöhung der Montagekosten) oder Preiserhöhungen von Lieferanten oder Dienstleistern oder Werkvertragspartner der onergy AG eintreten. Ferner ist bei einer Bestellungsänderung durch den Besteller, welche zu einer Veränderung des ursprünglichen Werkvertrages führt, der daraus resultierende Mehraufwand bzw. Mehrkosten nicht mehr vom Pauschalpreis gedeckt.
9. preise / zahlungsbedingungen und fördergelder
Für Leistungen und Lieferungen der onergy AG gelten die im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer trägt der Kunde.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage. Danach kommt der Kunde sofort und ohne Mahnung in Verzug. Bei Aufträgen ab 5'000 CHF kann eine Anzahlung von bis zu 50% und Akontozahlungen bis 100% der Auftragssumme je nach Fortschritt verlangt werden. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % erhoben.
Allfällige Fördergelder (z.B. Einmalvergütung vom Bund) werden entweder bei der Schlussrechnung abgezogen, wenn diese direkt an die onergy AG gehen oder werden dem Kunden direkt von den Stellen an den Kunden ausbezahlt (z.B. Kommunale oder Kantonale Fördergelder).
Die von der onergy AG gestellten Rechnungen sind geschuldet, auch wenn die Genehmigungs- oder Bewilligungsverfahren durch die Behörden noch nicht abgeschlossen sind oder, wenn Förderbeiträge oder Bewilligungen durch Behörden verweigert werden.
10. steuerabzüge
Allenfalls genannte Möglichkeiten und Zahlen zu Steuerabzügen sind nur indikativ und sind individuell je nach Kundensituation.
11. termine
In Offerten und Verträgen welche die onergy AG Termine einzuhalten hat, sind diese als Richttermine zu verstehen.
Kommt der Kunde einer allfälligen Mitwirkungspflicht nicht oder nicht termingerecht nach, stehen allfällige Terminverpflichtungen von der onergy AG für die Dauer des Verzuges still. Die onergy AG setzt sich dafür ein, dass die Termine eingehalten werden können und machen den Kunden frühzeitig auf mögliche Verzögerungen aufmerksam. Ist das Nichteinhalten eines Termins nachweislich auf ein Verschulden der onergy AG zurückzuführen, ist der Kunde zur Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen berechtigt.
Verzögerungen infolge höherer Gewalt wie Natur, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehene behördliche oder andere Restriktionen, Pandemien/Epidemien usw. haben eine aufschiebende Wirkung. Folgeschäden auf Seiten des Vertragspartners aufgrund von höherer Gewalt können in keinem Fall auf die onergy AG überwälzt werden.
12. abnahme
Die Abnahme erfolgt gemeinsam mit dem Kunden bzw. 14 Tage nach der Meldung der onergy AG zur Abnahmebereitschaft, jedoch allerspätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
13. gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – mit der technischen Inbetriebnahme (oder der Abnahme) der Anlage oder des Anlagenteils bzw. bei Waren mit dem Transport an den Bestimmungsort auf den Kunden über.
14. gewährleistung
14.1 allgemeine bestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware innert 14 Tagen nach Ablieferung an den vereinbarten Ort zu prüfen. Liegen offensichtliche Mängel vor oder wurde offensichtlich eine andere als die bestellte Ware geliefert, so hat der Kunde dies der onergy AG unverzüglich, spätestens jedoch innert 14 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel sind der onergy AG unverzüglich nach deren Entdecken schriftlich anzuzeigen.
Die onergy AG behebt Mängel innert angemessener Frist. Voraussetzung ist eine unverzügliche Mängelanzeige.
Die Gewährleistung wird namentlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- für normale Abnutzung, schadhaft gewordene Verschleissteile und infolge Beschädigung durch Fehlbedienung oder zweckwidrigen bzw. unsachgemässen Gebrauchs durch den Kunden oder Dritte;
- für Beschädigungen infolge Durchführung unsachgemässer Arbeiten oder Wartungen am Liefergegenstand durch den Kunden oder von der onergy AG nicht beauftragten Dritter;
- wenn der Kunde von der onergy AG nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder nicht genehmigte Eingriffe und/oder Reparaturen am Liefergegenstand selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt;
- bei Sachmängeln an Komponenten des Liefergegenstands, die von Dritten hergestellt bzw. geliefert werden und für die eine separate Gewährleistung des Herstellers bzw. Zulieferers besteht (Herstellergarantie). Für diese Komponenten gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbestimmungen und Fristen des Herstellers bzw. Zulieferers gemäss der dem Produkt beiliegenden Produktinformationsblätter oder ausdrücklicher Erwähnung in der Offerte;
- für sämtliche Schäden durch Verschulden des Kunden, Dritter oder höhere Gewalt.
14.2 gewährleistung bei verkaufter ware (kaufverträge)
Tritt die onergy AG als Verkäuferin auf, so verjähren die Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware beim Kunden (Art. 210 Abs. 1 und 4 OR). Nutzen und Gefahr gehen in diesem Fall im Moment des Versands der Ware vom Lieferanten/Hersteller an den Kunden oder an die onergy AG auf den Kunden über. Wird die Ware durch die onergy AG in ein unbewegliches Werk eingebaut, so beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistung in Anwendung von Ziff. 14.3 zwei Jahre ab dem Tag der technischen Inbetriebnahme der Anlage oder des Anlagenteils.
Die onergy AG behält sich im Mangelfall das Recht vor, zu entscheiden, ob Wandelung, Minderung oder Ersatzvornahme und im weiteren Nachbesserung (Gewährleistung) erfolgt.
14.3 gewährleistung bei werkverträgen
Schliesst die onergy AG mit dem Kunden einen Werkvertrag ab, verjähren die Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung für eingebaute Komponenten (wie z.B. Wechselrichter, Solarmodule, Unterkonstruktionen, Batteriespeicher, Kabelkanäle, Kabel, Stecker, Überspannungs-komponenten, Solarlog, Router, Wandler, SE-Box, Sicherungselemente, Wärmepumpe, Kompressor, Speicher, Pumpe, Ventilator, Bedienpanel, Fühler) mit Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag der technischen Inbetriebnahme (oder der Abnahme) der Anlage oder des Anlagenteils.
Für Gerätelieferungen gelten die Herstellerbedingungen.
Sind lediglich eingebaute Komponenten mangelhaft, war die Montage hingegen mangelfrei, so liefert die onergy AG nur diese mangelhafte Komponente kostenlos an den Kunden. Die mit dem Ersatz der mangelhaften Komponenten zusammenhängenden Mangelsuchkosten, Montage-, Anfahrts- und Rückfahrtkosten müssen hingegen vom Kunden an die onergy AG bezahlt werden.
Die onergy AG behält sich das Recht vor, im Gewährleistungsfall zu entscheiden, ob Wandelung, Minderung, Ersatzvornahme oder Nachbesserung erfolgt.
15. haftung
Die onergy AG haftet im Umfang des zwingenden Rechts. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Ersatz von unmittelbarem Schaden, wenn grobfahrlässiges oder absichtlich fehlerhaftes Verhalten der onergy AG vorliegt. Für indirekte oder mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt die onergy AG keine Haftung.
Keine Haftung besteht für widerrechtliche Inhalte oder Datenmissbrauch durch Dritte.
16. eigentum, schutz- und nutzungsrechte
Pläne, Berechnungen und Offerten bleiben Eigentum der onergy AG und dürfen ohne Zustimmung nicht weitergegeben werden. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der onergy AG und können unter Kostenfolge zurückgenommen werden.
17. berechnungsgrundlagen
Die Grundlagen für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder Berechnungen aller Art basieren auf klimatologischen Daten, Solarstrahlungsdaten einem für Ihren Gebäude- und Heizungstyp, typischen Lastprofilen, angenommenen Strompreis-entwicklungen, CO2 Einsparungen usw. und sind unverbindlich. Alle Berechnungen sind immer indikativ, sofern nicht anders deklariert. Berechnungsgrundlagen und Auslegungen von Anlagen durch die onergy AG auf der Basis von kundenseitig zur Verfügung gestellter Daten sind nicht bindend für die onergy AG bzw. in der Verantwortung des Kunden.
18. komponentenparameter
Technische Details inkl. Wirkungsgrad der einzelnen Komponenten sind immer gemäss Herstellerangaben.
19. dimensionierung von wärmepumpen
Es gelten bei Wärmepumpen-Anlagen, zusätzlich zu den onergy AG AGB, die Vorgaben des jeweiligen Wärmepumpenherstellers, insbesondere in Bezug auf Betrieb, Wartung und Unterhalt.
Die Grundlagen für die Auslegung und Planung der Wärmepumpenanlage basieren auf den bauseits angegebenen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre des Objektes in Abhängigkeit der Klimaregion von Gebäudeart und Gebäudedaten. Die Berechnungen erfolgen gemäss den branchenüblichen SIA-Normen. Die onergy AG haftet nicht für fehlerhafte Angaben durch die Bauherrschaft und garantiert keine absoluten Kennzahlen (z.B. COP), Wirtschaftlichkeit, Verbräuche, Einsparungen usw.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Auftragswert (Rechnungsbetrag bzw. Teilbetrag, der dem bemängelten Lieferungs- bzw. Leistungsteil entspricht).
Sollte der Kunde oder Dritte an der Wärmepumpen-Anlage oder an der Steuerung unfachmännisch manipulieren, so ist die Haftung der onergy AG wegbedungen. Gleiches gilt bei Nichteinhalten der Herstellerangaben in Bezug auf Betrieb, Wartung und Service.
20. bohrunternehmen für erdsonden-wärmepumpen
Für Bohrtiefe, Sondenlänge etc. sind grundsätzlich die bei Arbeitsbeginn vorliegenden Angaben gemäss Offerte bzw. Leistungsverzeichnis verbindlich. Das Erreichen der vorgesehenen Endtiefe infolge aussergewöhnlicher und/oder schwieriger Bodenverhältnisse kann nicht garantiert werden. Das Bohrunternehmen ist deshalb berechtigt, die Bohrung und die Sonden auf mehrere Bohrlöcher aufzuteilen. Sämtliche daraus entstehenden Mehr- oder Minderkosten gehen zu Lasten bzw. zu Gunsten des Kunden. Unvorhersehbare Aufwendungen infolge Austrittes von Gas, Luft etc. oder umweltbelastetem Boden wie auch Bohrschlamm werden zusätzlich in Regie dem Kunden verrechnet.
21. pv-anlagen dachaufbau / statik
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Installation einer Photovoltaikanlage eine langfristige bauliche Massnahme darstellt, die eine tragfähige und dichte Dachkonstruktion voraussetzt. Die Anlage wird auf der bestehenden Dachkonstruktion installiert, ohne dass bauliche Veränderungen am Dachaufbau vorgesehen sind.
Der Kunde bestätigt, dass er für die Prüfung der statischen Tragfähigkeit, Dichtigkeit sowie der bauphysikalischen und energetischen Eignung des Daches verantwortlich ist. Sofern keine entsprechenden Prüfungen durchgeführt wurden, geschieht dies auf eigenes Risiko des Kunden.
Allfällige Schäden oder Mängel, die infolge eines unzureichenden Zustands der bestehenden Dachkonstruktion oder des Unterdachs entstehen, liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Eine Haftung der onergy AG für Folgeschäden aus einer mangelhaften Dachstruktur wird ausdrücklich ausgeschlossen.
22. batteriespeichersysteme
Es gelten bei Batteriespeichersystemen, zusätzlich zu den onergy AG AGB, die jeweiligen AGB des Batteriespeichersystemherstellers bzw. -Lieferanten. Diese werden dem Kunden als Anhang der onergy AG AGB zur Verfügung gestellt. Jegliche weitergehende Gewährleistung ist wegbedungen.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Auftragswert (Rechnungsbetrag bzw. Teilbetrag, der dem bemängelten Lieferungs- bzw. Leistungsteil entspricht).
23. abrechnungsdienstleistungen (z.b. vzev, leg, e-mobilität)
Die onergy AG kann für den Kunden Abrechnungsdienstleistungen im Bereich Energieverbrauch und E-Mobilität selbst erbringen oder durch Dritte erbringen lassen.
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Abrechnung erforderlichen Daten vollständig und korrekt zur Verfügung gestellt werden
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Leistungserbringung erforderlichen Daten (insbesondere Verbrauchs-, Anlagen- und Kundendaten) an beauftragte Dritte weitergegeben und von diesen bearbeitet werden.
Die onergy AG haftet nicht für Leistungen und Abrechnungen der beigezogenen Dritten, soweit gesetzlich zulässig.
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung sowie allfällige Service Levels werden im jeweiligen Vertrag geregelt.
24. monitoring, wartung & service
Die onergy AG kann wiederkehrende Monitoring-, Wartung- und Serviceleistungen anbieten.
Umfang, Intervalle, Preise sowie Reaktionszeiten richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verlängern sich Verträge automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Die onergy AG ist berechtigt, Preise bei veränderten Kostenfaktoren (insbesondere Material-, Energie- oder Lohnkosten) angemessen anzupassen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
25. vertragsbeendigung
Ein Vertrag mit der onergy AG ist grundsätzlich unbefristet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Im Normalfall dauert er jedoch bis zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten beider Vertragspartner.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, kann jede Partei einen Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen.
Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung oder keinem Dauerlieferverhältnis eine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser die onergy AG nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen.
26. ausserordentliche vertragskündigung
Der onergy AG sowie dem Vertragspartner steht ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die Gegenpartei vorsätzlich gegen Bestimmungen des individuellen abgeschlossenen Vertrages oder den hier vorliegenden AGB verstösst.
Ebenfalls stellt ein ausserordentliches Kündigungsrecht dar, wenn für eine Vertragspartei ein Zwangsverwalter oder Verwalter für all ihre Aktiven oder einen Teil davon ernannt wird, oder falls sie in Liquidation geht (ausser bei gegebener Zahlungsfähigkeit zum Zwecke eines Zusammenschlusses oder einer Umstrukturierung), oder falls sie in Konkurs gerät oder einen Nachlassvertrag mit ihren Gläubigern abschliesst, oder falls in Bezug auf diese Vertragspartei etwas Vergleichbares geschieht.
Der Vertragspartner hat der onergy AG sofort Meldung zu geben, falls die in Absatz 2 erwähnten Verhältnisse eintreten.
27. datenschutz
Die onergy AG verarbeitet Kundendaten zur Vertragserfüllung und zur Weiterentwicklung der Dienstleistungen. Kundendaten können für Analysen und personalisierte Werbeaktionen genutzt werden.
Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wobei alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere auch die Bearbeitung von Energieverbrauchs- und Anlagedaten sowie deren Weitergaben an Dritte im Rahmen von Abrechnungs- und Servicedienstleistungen.
28. abtretung
Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von der onergy AG an Dritte abtreten.
Der onergy AG ist es erlaubt, sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Vertrag einem Dritten abzutreten oder zu übertragen, sofern es keine objektiv erkennbare Gründe gibt, welche die Erfüllung des Vertrages durch den Dritten ernsthaft infrage stellen könnten.
29. rechtsgültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der zugehörigen Offerte unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und dieser AGB bzw. der Offerte insgesamt unberührt.
30. anwendbares recht und gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen der onergy AG und dem Kunden unterliegt materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen; namentlich wird die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist am Sitz der onergy AG in St.Gallen in der Schweiz.
31. änderungen dieser agb
Die onergy AG behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Die onergy AG informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Ohne anderslautende Mitteilung des Kunden, innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der geänderten AGB, gelten diese als genehmigt.